IT-WissenIT für Steuerkanzleien: DSGVO sicher
IT-Strategie

IT für Steuerkanzleien: DSGVO sicher

Komplex IT GmbH
05. Mai 2026
6 Min. Lesezeit
Essen, NRW

Steuerkanzleien verarbeiten Mandantendaten und Berufsgeheimnisse. Fünf Anforderungen, fünf technische Maßnahmen und die passenden Nachweise.

Steuerkanzleien verarbeiten Mandantendaten, Steuergeheimnisse und handeln im Auftrag ihrer Mandanten. Ein Datenabfall trifft deshalb nicht nur ein einzelnes System, sondern das Vertrauen des Mandanten und Ihre berufliche Existenz. Die technischen Anforderungen an die IT einer Kanzlei sind strenger als im üblichen Bürobetrieb.

Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar beschreibbar. Jede Anforderung aus Gesetz und Berufsbild hat eine technische Maßnahme und einen Nachweis. Wir ordnen die fünf wichtigsten Anforderungen einer Kanzlei ein und zeigen, welche Unterlagen Sie vorlegen können.

Für die Kanzlei zählt der Nachweis, nicht das Produkt. Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI bildet die Basis für den Umgang mit Informationssicherheit; die Edition 2023 fasst 111 Bausteine in zehn Schichten zusammen. Die Bausteine zu Verschlüsselung und Notfallmanagement bilden den Rahmen für Ihre TOMs.

Warum Steuerkanzleien besondere Anforderungen haben

Berufsgeheimnis zuerst: Die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB geht über die allgemeine Datenschutzpflicht hinaus. Mandantendaten dürfen nur an berechtigte Personen gelangen. Dazu kommen steuerliche Aufbewahrungsfristen aus § 147 AO und die Anforderungen der GoBD an elektronische Aufzeichnungen. Hinzu kommt der tägliche Betrieb. Anwendungen der Kanzlei, Exchange, Belegworkflows und Mandantenportale müssen verfügbar bleiben. Ein Ausfall am Monatsende kostet Mandanten und Kanzlei gleichzeitig Zeit und Vertrauen.

Fünf Anforderungen, fünf technische Maßnahmen

Anforderung der Kanzlei.Technische Maßnahme.Nachweis.
Vertraulichkeit nach § 203 StGB.Verschlüsselung auf Endgerät, bei Transfer und im Backup, getrennte Konten je Mandant.TOMs, Verschlüsselungsnachweis, Löschkonzept.
Trennung der Mandanten.Rollen- und Rechtemodell je Mandant, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Protokollierung.Zugriffsprotokoll und dokumentiertes Rechtekonzept.
Aufbewahrung nach GoBD und AO.Revisionssichere Ablage mit Fristensteuerung und automatischer Löschung.Aufbewahrungsplan, Löschprotokoll, jährliche Prüfung.
Verfügbarkeit der Fachanwendungen.Backup mit geprüfter Wiederherstellung, Ausweichkonzept für den Monatsabschluss.Wiederherstellungstest mit Protokoll und Zielzeit.
Nachweispflicht gegenüber Mandanten.Dokumentierte TOMs, Auftragsverarbeitungsvertrag, Service-Berichte.AVV, TOM-Dokumentation, jährlicher Service-Bericht.
Jede Anforderung aus Gesetz und Berufsbild lässt sich in eine technische Maßnahme und einen vorlegbaren Nachweis übersetzen.
Datenschutz-Kette für kleine UnternehmenWaagerechte Kette aus vier Stationen: Datenbestand, Zweckbindung, Zugriff und Protokollierung. Jede Station hat ein Symbol und eine zweizeilige Beschriftung. Unten steht, dass jede Stufe einen Nachweis erzeugt.Vom Datenbestand zum NachweisDatenbestandZweckbindungZugriffregelnProtokollJede Stufe erzeugt einen Nachweis:Verzeichnis, TOMs und Protokolle.
Vom Datenbestand zum Nachweis: Jede Stufe der Kette erzeugt ein Dokument, das Sie im Mandantengespräch vorlegen können.

Mandantendaten in der Cloud

Die Frage, ob Daten in der Cloud liegen dürfen, wird oft zu pauschal gestellt. Entscheidend sind drei Punkte: der Ort der Verarbeitung, der Vertrag mit dem Anbieter und die Rechte des Mandanten. Rahmenvertrag mit Auftragsverarbeitung, dokumentiertes Löschkonzept und ein nachvollziehbarer Ausgangs- und Rückgabeprozess machen die Cloud nutzbar. Unter Steuerberatern gilt zusätzlich die berufsrechtliche Schweigepflicht. Ob ein Mandant einer Cloud-Lösung zustimmen muss, hängt von der konkreten Konstellation ab. Diese Bewertung gehört in die Rechtsabteilung und nicht in die IT-Dokumentation.

Vertraulichkeit endet nicht an der Mandantengrenze. Wer Mandantendaten über private Konten, private Geräte oder offene Mandantenlisten verarbeitet, verliert die Kontrolle über Einwilligung und Nachweis. Mandantentrennung muss technisch erzwungen werden, nicht nur organisatorisch vereinbart.

Auslagerung: Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen

Viele Kanzleien lagern große Teile der IT aus. Das ist üblich und grundsätzlich zulässig. Die GoBD halten ausdrücklich fest: Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen bleibt beim Steuerpflichtigen. Das gilt auch, wenn Aufgaben ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Praktisch heißt das: Der Dienstleister stellt die Werkzeuge, das Verfahren und die Nachweise. Verantwortlich für die Freigabe des Verfahrens, für die Freigabe der Fristen und für die Beauftragung bleibt die Kanzlei. Diese Trennung sollte in der Vertragsgestaltung und in der Dokumentation sichtbar sein.

Stand der Technik: was nachgewiesen sein muss

Der Datenschutz erwartet angemessene technische Maßnahmen. Die Aufsichtsbehörden haben dazu den Stand der Technik beschrieben: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Datensicherung und ein geregeltes Löschkonzept. Verlangt wird kein bestimmtes Produkt, sondern ein nachvollziehbarer Stand. Für die Kanzlei heißt das: Die Maßnahmen sollten beschrieben, eingeführt und belegt sein. Ein aktuelles TOMs-Dokument, ein Zugriffsprotokoll und ein getesteter Wiederherstellungsfall sind mehr wert als ein teures Werkzeug ohne Nachweis.

Checkliste für die eigene Kanzlei

  • 1

    Rechte – Wer darf welche Mandantendaten sehen, und wird das protokolliert?

  • 2

    Geräte – Sind alle Arbeitsplätze verschlüsselt, auch im Homeoffice?

  • 3

    Backup – Wurde die Wiederherstellung in den vergangenen Monaten getestet?

  • 4

    Aufbewahrung – Sind Fristen je Dokumentart definiert und technisch durchgesetzt?

  • 5

    Verträge – Liegen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, TOMs und ein Verzeichnis der Verarbeitungen vor?

  • 6

    Notfall – Gibt es einen getesteten Plan für den Ausfall der Kanzlei-IT?

Was ein IT-Dienstleister für die Kanzlei leistet

Viele Kanzleien haben eine IT, die irgendwann von einer Person zusammengebaut wurde. Ein Dienstleister bringt Struktur: dokumentierte Abläufe, aktuelle Systeme, geregelte Updates, ein Backup mit geprüfter Wiederherstellung und einen Ansprechpartner, der das Mandantenverständnis Ihrer Kanzlei kennt. Dazu gehört die Dokumentation, die Sie jederzeit vorlegen können. Mandanten fragen regelmäßig nach TOMs, Verträgen und Verfügbarkeitsnachweise. Wer die Antworten vorbereitet hat, gewinnt Ruhe im Mandantengespräch.

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Häufige Fragen zur IT in Steuerkanzleien

Wir prüfen gemeinsam, wo Ihre Kanzlei heute steht und welche Nachweise fehlen. Im kostenlosen Erstgespräch nehmen wir Mandantentrennung, Verschlüsselung und Aufbewahrung unter die Lupe.

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